Telemediziner können in sehr vielen Fällen ein Rezept ausstellen. Vor allem bei Augenentzündungen, Harnwegsinfekten, Asthma oder allergischen Symptomen wie Heuschnupfen. Insbesondere lohnt sich die Anfrage für Rezepterneuerungen. Nicht telefonisch verschrieben werden können: die Antibabypille, Viagra, Psychopharmaka und Antidepressiva, Beruhigungsmittel, Betäubungsmittel, Immunsuppressiva, opiathaltige Hustenmittel und Aknemittel mit dem Wirkstoff Isotretinoin.